Praxisupdate Thema Impfungen
12. August 2025

Impfausweis:
- Es werden in der Praxis nur noch Impfungen mit Vorlage des Impfausweises durchgeführt.
Impfungen Kinder & Jugendliche unter 16 Jahren
- Impfungen bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren erfolgen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (oder von Angehörigen mit einer Vollmacht der Sorgeberechtigten).
Impfungen Jugendliche ab 16. Lbj. bis zum 18. Lbj
- Impfungen sind ohne Anwesenheit der Sorgeberechtigten erlaubt, wenn eine Vollmacht von ihnen vorliegt und der Name der vorgesehenen Impfung angegeben ist.
Reiseimpfungen
- Termine für eine Reiseimpfberatung sollen mindestens ein halbes Jahr vor Reisebeginn vereinbart werden
- Zum Termin bitte alle Impfausweise mitbringen!
- Nur einige Reiseimpfungen werden von den Krankenkassen erstattet. Die Kosten der nicht erstattungsfähigen Impfungen und die ärztliche Impfleistung gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen und sind selbst zu tragen.