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30. September 2025 Allgemein

Liebe Patienten!

Am Freitag, den 03. Oktober 2025 (Tag der Deutschen Einheit), bleibt unsere Praxis geschlossen.

An diesem Tag ist der kinderärztliche Notdienst zuständig. (Sprechzeiten am Feiertag von 10:00 – 12:00 Uhr und 17:00 – 19:00 Uhr)

Von Montag, den 06. Oktober bis einschließlich Freitag, den 10. Oktober 2025, bleibt unsere Praxis urlaubsbedingt geschlossen.

Unsere Vertretung übernehmen folgende Kinderarztpraxen:

Kinderarztpraxis Dr. Tarun
Hermann-Pistor-Str. 33a
07745 Jena

Tel.-Nr.:03641-6348006

und

Praxis für Kinder- und Jugendliche im Postcarré
Engelplatz 8
07743 Jena

Tel.-Nr.:03641-35340

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch in den Vertretungspraxen an!

In lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie die 112!

Bitte wenden Sie sich im Krankheitsfall an den Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst mit der Tel.-Nr: 116 117

Mo / Di / Do: 18:00 – 21:00 Uhr

Mi / Fr: 17:00 – 19:00 Uhr

Sa / So / Feiertage und Brückentage: 10:00 – 12:00 Uhr / 17:00 – 19:00 Uhr

Außerhalb der Zeiten des Bereitschaftsdienstes:

  • Kinder-Notaufnahme Uniklinikum Jena, Tel.-Nr: 03641 /9328000
  • Kinder-Notaufnahme Klinikum Weimar, Tel.-Nr: 03643 /571000
  • Kinder-Notaufnahme Krankenhaus Apolda, Tel.-Nr: 03644 /571900

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12. August 2025 Allgemein

Impfausweis:

  • Es werden in der Praxis nur noch Impfungen mit Vorlage des Impfausweises durchgeführt.

Impfungen Kinder & Jugendliche unter 16 Jahren

  • Impfungen bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren erfolgen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (oder von Angehörigen mit einer Vollmacht der Sorgeberechtigten).

Impfungen Jugendliche ab 16. Lbj. bis zum 18. Lbj

  • Impfungen sind ohne Anwesenheit der Sorgeberechtigten erlaubt, wenn eine Vollmacht von ihnen vorliegt und der Name der vorgesehenen Impfung angegeben ist.

Reiseimpfungen

  • Termine für eine Reiseimpfberatung sollen mindestens ein halbes Jahr vor Reisebeginn vereinbart werden
  • Zum Termin bitte alle Impfausweise mitbringen!
  • Nur einige Reiseimpfungen werden von den Krankenkassen erstattet. Die Kosten der nicht erstattungsfähigen Impfungen und die ärztliche Impfleistung gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen und sind selbst zu tragen.

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10. September 2024 Allgemein

Meist sind Unruhe, Schreien, Windabgänge, Trinkvorlieben oder kurze Schlafphasen typische Symptome eines normalen Babydasein und stellen keinen behandlungsbedürftigen Zustand dar. In solchen Fällen wird den Eltern häufig unkritisch empfohlen, einen Osteopathen*in zu sehen. Wenn Sie sich sorgen, ob Ihr Kind an einer Schiefhaltung oder anderen muskulären Problemen leidet, dann stellen Sie es bitte bei uns in der Praxis vor. Wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen, um Ihnen mögliche Sorgen zu nehmen. Selbstverständlich erhalten Sie, wenn eine Störung behandlungsbedürftig ist, eine ärztliche Verordnung, die von den Krankenkassen bezahlt wird.

Bisher gibt es keine hochwertigen Studien, aus denen hervorgeht, dass die Osteopathie bei Säuglingen und Kindern effektiv ist. Daher stellt die Osteopathie auch keine medizinisch akzeptierte Behandlungsmethode für neuromuskuläre Probleme oder Haltungsanomalien bei Säuglingen dar. Die Heilmittelverordnung, in der verordnungsfähige Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw. aufgeführt sind, ist eine Verpflichtung für uns Ärzte. Bei Behandlungsfehlern ist ein Arzt, der Therapien außerhalb des medizinischen Standards verordnet oder empfiehlt, ganz oder teilweise haftbar.

Bitte überprüfen Sie im Voraus, ob der Osteopath*in eine mehrjährige Ausbildung als qualifizierte*n Therapeuten*in vorweist. In Deutschland ist der Begriff „Osteopathie“ nicht geschützt. Es gibt auch keine Anforderungen an die Ausbildung eines Arztes/Ärztin, Heilpraktiker*in oder Physiotherapeut*in, um sich als „Osteopath*in“ zu bezeichnen.